§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der mobilen Applikation „WinNet" (nachfolgend „App") sowie der zugehörigen Webseite unter winnet.app, betrieben von TD Production, Inh. Tim Dittmann, Kaiserbachstraße 49, 76829 Landau in der Pfalz (nachfolgend „Anbieter").
(2) Die AGB gelten für alle Nutzer der App, unabhängig davon, ob sie als Empfehlungsgeber (nachfolgend „Partner") oder als Dienstleister bzw. Handwerksbetrieb (nachfolgend „Unternehmer") registriert sind.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er diese AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen hat und ihnen zustimmt. Die Nutzung der App ist ohne diese Zustimmung nicht möglich.
§ 2 Vertragsgegenstand und Geschäftsmodell
(1) WinNet ist eine Empfehlungs- und Cashback-Plattform, die es Nutzern ermöglicht, qualifizierte Handwerker und Dienstleister zu finden, weiterzuempfehlen und dafür Cashback bzw. Provisionen zu erhalten.
(2) Das Geschäftsmodell von WinNet basiert auf zwei Kernfunktionen:
a) Cashback durch Eigenanfrage: Partner können über die App selbst bei registrierten Unternehmern anfragen und erhalten bei erfolgreichem Auftragsabschluss Cashback auf das Auftragsvolumen.
b) Provision durch Empfehlung: Partner können registrierte Unternehmer an Dritte weiterempfehlen, die einen Handwerker oder Dienstleister benötigen. Der Empfehlungsprozess erfolgt in zwei Schritten: Der Partner gibt die E-Mail-Adresse des potenziellen Kontakts an; der Kontakt erhält daraufhin eine Einladungs-E-Mail und gibt seine Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) sowie seine Einwilligung selbst ein. Erst nach dieser Bestätigung durch den Kontakt wird die Empfehlung an den Unternehmer weitergeleitet. Bei erfolgreichem Auftragsabschluss erhält der empfehlende Partner eine Provision.
(3) Der Anbieter stellt die technische Infrastruktur bereit, über die Partner Empfehlungen aussprechen und Unternehmer neue Kunden gewinnen können. Der Anbieter selbst wird nicht Vertragspartei der zwischen Unternehmern und Endkunden geschlossenen Verträge.
(4) Klarstellung zum Geschäftsmodell: Der Schwerpunkt von WinNet liegt auf Eigenanfragen (Cashback) und Direktempfehlungen (Provision). Die Vergütung der Partner erfolgt ausschließlich auf Basis tatsächlich abgeschlossener Aufträge zwischen Unternehmern und Endkunden – nicht auf Basis der Anwerbung weiterer Nutzer. Es besteht keine Pflicht, weitere Nutzer zu rekrutieren, und es wird kein Einkommen aus der bloßen Anwerbung von Personen generiert. Der in § 4a geregelte Netzwerk-Pool ist ein rein ergänzender, nachrangiger Bonusmechanismus, der weder eine eigenständige Vergütungsform noch ein Karriere- oder Aufbauprogramm darstellt. Die Teilnahme am Netzwerk-Pool setzt keine aktive Rekrutierung voraus und begründet keinen Anspruch auf regelmäßige Ausschüttungen.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der App setzt eine Registrierung voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Nutzer wählt bei der Registrierung seine Rolle als Partner oder Unternehmer.
(2) Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
(2a) Mindestalter: Die Nutzung der App setzt Volljährigkeit voraus. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Anbieter kann bei begründeten Zweifeln einen Altersnachweis verlangen und Nutzerkonten sperren oder löschen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen, wenn gegen diese AGB verstoßen wird oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht.
(5) Netzwerk-Zuordnung: Nutzer, die sich ohne Einladungscode eines bestehenden Partners oder Unternehmers registrieren, werden nach Abschluss des Onboarding-Prozesses aufgefordert, einen Einladungscode einzugeben oder dem WinNet Hauptnetzwerk beizutreten. Tritt ein Nutzer dem WinNet Hauptnetzwerk bei, wird er dem Plattform-Betreiber (TD Production, Inhaber: Tim Dittmann) als Netzwerkpartner zugeordnet. Dies hat für den Nutzer keine Nachteile; alle Funktionen der Plattform bleiben uneingeschränkt nutzbar. Der Plattform-Betreiber erhält in diesem Fall einen Anteil der Netzwerk-Pool-Vergütung aus Geschäften des zugeordneten Nutzers sowie aus Geschäften von Partnern und Unternehmern, die der Nutzer seinerseits einlädt, gemäß den Regelungen in § 4a. Die Netzwerk-Zuordnung ist dauerhaft und kann nachträglich nicht geändert werden.
§ 3a Unternehmer-Verifizierung
(1) Unternehmer müssen vor der vollständigen Nutzung der App einen Verifizierungsprozess durchlaufen. Dieser dient dem Schutz der Partner und Endkunden und stellt sicher, dass nur seriöse und gewerblich tätige Unternehmen auf der Plattform vertreten sind.
(2) Im Rahmen der Verifizierung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Inhabers bzw. vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
b) eine aktuelle Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbarer Nachweis der gewerblichen Tätigkeit (z. B. Handelsregisterauszug).
(3) Für die Durchführung der Verifizierung wird eine einmalige Prüfgebühr in Höhe von 100,00 € (brutto) erhoben. Die Zahlung erfolgt über den in der App integrierten Zahlungsdienst. Die Prüfgebühr deckt den administrativen Aufwand der Identitäts- und Gewerbenachweisprüfung.
(4) Bei Ablehnung der Verifizierung wird die Prüfgebühr nicht erstattet, sofern die Ablehnung auf unvollständigen, fehlerhaften oder gefälschten Unterlagen beruht. Wurde die Verifizierung aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund abgelehnt, wird die Prüfgebühr vollständig erstattet.
(5) Bis zum Abschluss der Verifizierung ist die Nutzung der App für Unternehmer auf die Ansicht des Dashboards beschränkt. Empfehlungen können erst nach erfolgreicher Verifizierung empfangen werden.
(6) Der Anbieter kann in Einzelfällen auf die Prüfgebühr verzichten, insbesondere im Rahmen von Kooperationen mit Partnerunternehmen. Ein solcher Verzicht wird durch einen Einladungscode bei der Registrierung ermöglicht und begründet keinen Anspruch anderer Nutzer auf Gebührenbefreiung.
§ 4 Cashback und Provisionen
(1) Cashback durch Eigenanfrage: Partner können über die App selbst bei einem registrierten Unternehmer eine Anfrage stellen. Wird der daraus resultierende Auftrag vom Unternehmer bestätigt und das Auftragsvolumen festgelegt, erhält der anfragende Partner Cashback. Die Höhe des Cashbacks richtet sich nach dem vom Unternehmer festgelegten Provisionssatz (Direktprovision) und dem tatsächlichen Auftragsvolumen.
(2) Provision durch Empfehlung: Partner können registrierte Unternehmer an Dritte weiterempfehlen. Wird der daraus resultierende Auftrag vom Unternehmer bestätigt, erhält der empfehlende Partner eine Provision. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem vom Unternehmer festgelegten Provisionssatz und dem tatsächlichen Auftragsvolumen.
(3) Die Provisionssätze werden vom Unternehmer bei Auftragsabschluss festgelegt. Der Unternehmer bestimmt:
a) die Direktprovision für den empfehlenden bzw. anfragenden Partner (mindestens 1 %, maximal 10 % des Auftragsvolumens),
b) einen optionalen Netzwerk-Pool-Beitrag (mindestens 0,5 %, maximal 3 % des Auftragsvolumens). Der Netzwerk-Pool-Beitrag ist stets nachrangig zur Direktprovision und darf diese nicht übersteigen,
c) eine Plattformgebühr in Höhe von 1 % des Auftragsvolumens zugunsten des Anbieters.
(4) Provisionsansprüche entstehen erst nach Bestätigung des Auftrags und des Auftragsvolumens durch den Unternehmer sowie nach erfolgreicher Zahlung der Provisionsabgabe durch den Unternehmer über den integrierten Zahlungsdienst.
(5) Die Direktprovision wird dem empfehlenden bzw. anfragenden Partner vollständig und ungeteilt gutgeschrieben.
(6) Der Anbieter behält sich vor, Provisionen einzubehalten oder zurückzufordern, wenn Empfehlungen oder Anfragen durch Betrug, Manipulation, Absprachen oder sonstige unzulässige Methoden zustande gekommen sind.
§ 4a Netzwerk-Pool (Bonusprogramm)
(1) Der Netzwerk-Pool ist ein rein ergänzendes Bonusprogramm und stellt keine eigenständige Vergütungsform dar. Er ist nachrangig zum Kerngeschäft (Cashback durch Eigenanfrage und Provision durch Direktempfehlung). Die Direktprovision hat stets Vorrang vor Netzwerk-Pool-Ausschüttungen. Der Netzwerk-Pool darf weder als passives Einkommen, als Karriereprogramm noch als Aufbau- oder Stufenvergütung beworben, dargestellt oder verstanden werden.
(2) Wenn ein Unternehmer bei Auftragsabschluss einen Netzwerk-Pool-Beitrag festlegt, wird dieser Betrag gleichmäßig auf die Einladungskette des empfehlenden Partners verteilt. Die Einladungskette umfasst maximal 10 Ebenen oberhalb des empfehlenden Partners.
(3) Die Verteilung erfolgt zu gleichen Teilen: Der Netzwerk-Pool-Beitrag wird durch die Anzahl der vorhandenen Ebenen in der Einladungskette (maximal 10) geteilt. Jede Ebene erhält den gleichen Anteil.
(4) Ein Anspruch auf Netzwerk-Pool-Ausschüttungen besteht nicht. Die Festlegung eines Netzwerk-Pool-Beitrags liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Unternehmers. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe ein Netzwerk-Pool-Beitrag festgelegt wird. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf eine bestimmte Netzwerkhöhe, Netzwerktiefe oder Ausschüttungsfrequenz.
(5) Die Teilnahme am Netzwerk-Pool erfordert keine aktive Rekrutierung oder Anwerbung weiterer Nutzer. Die Einladungskette entsteht ausschließlich dadurch, dass ein bestehender Partner einen neuen Partner über seinen persönlichen Einladungslink zur Registrierung einlädt. Es besteht keine Pflicht zur Einladung weiterer Nutzer. Der Netzwerk-Pool begründet kein Dauerschuldverhältnis und kann vom Anbieter jederzeit angepasst oder eingestellt werden.
(6) Der Anbieter behält sich vor, Netzwerk-Pool-Gutschriften zurückzufordern, wenn die zugrunde liegende Transaktion storniert, rückabgewickelt oder als betrügerisch eingestuft wird.
§ 4b Auszahlung von Provisionen und Cashback
(1) Gutgeschriebene Provisionen und Cashback-Beträge werden dem Wallet des Partners in der App gutgeschrieben.
(2) Der Partner kann eine Auszahlung aus seinem Wallet beantragen. Die Auszahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf das vom Partner hinterlegte Bankkonto. Hierfür sind IBAN und Kontoinhaber in den Auszahlungseinstellungen zu hinterlegen. Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Auszahlungsdaten verantwortlich.
(3) Der Anbieter bearbeitet Auszahlungsanfragen in der Regel innerhalb von 14 Werktagen. Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung besteht nicht.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Auszahlungen zurückzuhalten, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug, Manipulation oder Verstoß gegen diese AGB besteht, bis der Sachverhalt geklärt ist.
§ 4c Stornierung und Rückabwicklung
(1) Wird ein Auftrag nach Bestätigung durch den Unternehmer storniert oder rückabgewickelt, entfällt der Provisionsanspruch des Partners rückwirkend. Ein Storno gilt als wirksam, sobald der Unternehmer die Stornierung in der App bestätigt oder der Anbieter die Stornierung aufgrund eigener Feststellungen vornimmt.
(2) Bei Teilstornierungen oder Teilzahlungen wird die Provision anteilig auf Basis des tatsächlich geleisteten und nicht stornierten Auftragsvolumens neu berechnet. Die Differenz zwischen der ursprünglich gutgeschriebenen und der neu berechneten Provision wird vom Wallet des Partners abgezogen.
(3) Bereits gutgeschriebene Provisionen, die aufgrund einer Stornierung zurückgefordert werden, werden zunächst mit dem vorhandenen Wallet-Guthaben des Partners verrechnet. Reicht das Wallet-Guthaben nicht aus, wird der Partner über den Restbetrag informiert und zur Rückzahlung innerhalb von 30 Kalendertagen aufgefordert.
(4) Rückforderungen von Provisionen aufgrund von Stornierungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der ursprünglichen Provisionsgutschrift möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Provision als endgültig verdient.
(5) Der Anbieter informiert den betroffenen Partner unverzüglich über die Stornierung und die daraus resultierende Rückabwicklung.
(6) Ein Anspruch des Unternehmers, des Endkunden oder sonstiger Dritter auf Erstattung oder Rückabwicklung einer an den Anbieter gezahlten Plattformgebühr oder einer gutgeschriebenen bzw. ausgezahlten Provision besteht nicht. Über eine Rückerstattung, einen Erlass oder eine Rückabwicklung von Provisionen oder Plattformgebühren entscheidet ausschließlich der Anbieter nach eigenem Ermessen. Die Rückforderungsrechte des Anbieters nach den Absätzen 1 bis 5 bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Pflichten der Partner
(1) Partner verpflichten sich, die App nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.
(2) Insbesondere ist es Partnern untersagt:
• falsche, irreführende oder manipulierte Empfehlungen auszusprechen,
• Empfehlungen für fiktive Personen oder unter Verwendung falscher Identitäten abzugeben,
• Absprachen mit Unternehmern zu treffen, um Provisionen künstlich zu generieren,
• die App für Spam, unerwünschte Werbung oder sonstige rechtswidrige Zwecke zu nutzen,
• technische Schutzmaßnahmen der App zu umgehen oder zu manipulieren,
• das Empfehlungssystem in einer Weise darzustellen, die den Eindruck eines Schneeballsystems, Pyramidensystems oder MLM-Systems erweckt,
• WinNet oder den Netzwerk-Pool als „passives Einkommen“, „Geld im Schlaf“, „automatisch verdienen“ oder mit vergleichbaren Formulierungen zu bewerben,
• irreführende Aussagen über die Höhe, Regelmäßigkeit oder Wahrscheinlichkeit von Provisionseinkünften zu tätigen,
• den Netzwerk-Pool als Karriereprogramm, Stufenvergütung oder Aufbaumodell darzustellen.
§ 5a Pflichten der Unternehmer
(1) Unternehmer verpflichten sich, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Unternehmen, ihren Dienstleistungen und ihrem Gewerbestatus zu machen.
(2) Unternehmer sind verpflichtet, eingehende Empfehlungen und Anfragen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang zu bearbeiten und den Auftragsstatus in der App wahrheitsgemäß zu aktualisieren. Der Auftragsstatus und das Auftragsvolumen sind spätestens 7 Kalendertage nach Auftragsabschluss in der App einzutragen.
(3) Unternehmer sind verpflichtet, das tatsächliche Auftragsvolumen bei Auftragsabschluss korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben. Die absichtliche Angabe eines zu niedrigen Auftragsvolumens zur Reduzierung der Provisionsabgabe stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB dar und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Kontosperrung.
(3a) Der Anbieter ist berechtigt, im Streitfall oder bei begründetem Verdacht auf Falschangaben geeignete Nachweise vom Unternehmer zu verlangen, insbesondere Rechnungskopien, Auftragsbestätigungen oder vergleichbare Belege. Der Unternehmer ist verpflichtet, diese Nachweise innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Kommt der Unternehmer dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, kann der Anbieter die betroffene Transaktion als nicht zustande gekommen werten und bereits gutgeschriebene Provisionen zurückfordern.
(3b) Stellt der Anbieter fest, dass ein Unternehmer vorsätzlich falsche Angaben zum Auftragsvolumen, zum Auftragsstatus oder zu sonstigen provisionsrelevanten Daten gemacht hat, ist der Anbieter berechtigt, das Nutzerkonto fristlos zu sperren, sämtliche offenen Provisionsansprüche einzubehalten und Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Unternehmer dürfen Aufträge nicht ohne sachlichen Grund ablehnen oder als nicht zustande gekommen markieren, um die Zahlung von Provisionen zu umgehen.
(5) Unternehmer sind verpflichtet, die fällige Provisionsabgabe (Direktprovision + ggf. Netzwerk-Pool + Plattformgebühr) unverzüglich nach Auftragsabschluss über den in der App integrierten Zahlungsdienst zu begleichen.
(6) Der Anbieter behält sich vor, bei wiederholten Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten das Nutzerkonto des Unternehmers zu sperren oder zu löschen.
§ 5d Zwei-Schritt-Empfehlungsprozess
(1) Der Empfehlungsprozess bei WinNet ist als datenschutzkonformer Zwei-Schritt-Prozess ausgestaltet, um die Rechte empfohlener Dritter (nachfolgend „Kontaktperson“) zu wahren.
(2) Im ersten Schritt gibt der Partner ausschließlich die E-Mail-Adresse der Kontaktperson sowie die Art des gewünschten Auftrags und das geschätzte Budget an. Der Partner versichert durch Bestätigung der AGB, dass er berechtigt ist, die E-Mail-Adresse der Kontaktperson für diesen Zweck zu verwenden, und dass er berechtigterweise davon ausgehen darf, dass die Kontaktperson an einem Angebot des betreffenden Unternehmers interessiert ist.
(3) Im zweiten Schritt erhält die Kontaktperson eine E-Mail mit einem personalisierten, zeitlich befristeten Bestätigungslink (gültig für 14 Tage). Über diesen Link kann die Kontaktperson die Empfehlung einsehen (Unternehmen, Leistung, Budget), ihre eigenen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) eingeben, die Datenschutzerklärung und AGB zur Kenntnis nehmen und bestätigen sowie die Empfehlung annehmen oder ablehnen.
(4) Erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kontaktperson wird die vollständige Empfehlung inklusive der Kontaktdaten an den Unternehmer weitergeleitet. Ohne diese Bestätigung erhält der Unternehmer keine personenbezogenen Daten der Kontaktperson.
(5) Der Bestätigungslink ist einmalig verwendbar und verfällt nach 14 Tagen. Nach Ablauf des Links wird die E-Mail-Adresse der Kontaktperson aus dem System gelöscht, sofern keine Bestätigung erfolgt ist. Eine erneute Empfehlung an dieselbe E-Mail-Adresse durch denselben Partner ist frühestens nach 30 Tagen möglich.
(6) Der Partner ist für die Rechtmäßigkeit der Eingabe der E-Mail-Adresse der Kontaktperson verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die unberechtigte Eingabe von E-Mail-Adressen Dritter entstehen. Bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. Massenversand, Spam, Eingabe fremder E-Mail-Adressen ohne Berechtigung) ist der Anbieter berechtigt, das Nutzerkonto des Partners zu sperren.
§ 5b Steuerliche Pflichten der Partner
(1) Provisionseinnahmen und Cashback-Beträge, die über die Plattform erzielt werden, stellen steuerpflichtige Einkünfte dar. Jeder Partner ist selbst dafür verantwortlich, seine Einnahmen ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung anzugeben und die darauf entfallenden Steuern abzuführen.
(2) Wie Provisionseinnahmen steuerlich einzuordnen sind, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Partners. Erfolgt die Empfehlungstätigkeit nur gelegentlich, kann es sich um sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG handeln; für diese gilt eine Freigrenze von 256,00 € je Kalenderjahr, bei deren Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig ist. Erfolgt die Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig, liegen regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG vor, für die diese Freigrenze nicht gilt. Der Anbieter erteilt keine steuerliche Beratung; die Einordnung im Einzelfall obliegt dem Partner beziehungsweise seinem steuerlichen Berater.
(3) Soweit der Anbieter als meldepflichtiger Plattformbetreiber im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) einzuordnen ist, ist er gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten meldepflichtiger Anbieter (Nutzer) zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Die im PStTG genannte Bagatellgrenze (weniger als 30 Tätigkeiten und weniger als 2.000,00 € Vergütung im Kalenderjahr) gilt ausschließlich für den Verkauf von Waren und findet auf Dienstleistungen/Empfehlungstätigkeiten keine Anwendung. Ob und in welchem Umfang eine Meldepflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben; der Anbieter informiert betroffene Nutzer vorab über eine etwaige Meldung.
(4) Sobald die Jahresprovision eines Partners den Betrag von 250,00 € erreicht oder überschreitet, ist der Partner verpflichtet, seine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) in der App zu hinterlegen. Die Nutzung der App wird bis zur Eingabe der Steuer-ID eingeschränkt.
(5) Sämtliche in diesen Bedingungen und in der App genannten Provisionssätze und Provisionsbeträge verstehen sich als Nettobeträge. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen und an ihn ausgezahlt; er schuldet diese dem Finanzamt. Ist der Partner Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG oder Privatperson, erfolgt kein Umsatzsteuerausweis und es wird ausschließlich der Nettobetrag ausgezahlt.
(6) Über ausgezahlte Provisionen rechnet der Anbieter im Gutschriftsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG ab, soweit der Partner Unternehmer ist. Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter hierfür seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie seine vollständige Anschrift mitzuteilen und anzugeben, ob er umsatzsteuerpflichtig ist. Bis zur vollständigen Mitteilung dieser Angaben kann keine Auszahlung erfolgen. Der Partner ist verpflichtet, Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen.
(7) Der Partner ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben zu Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift und Umsatzsteuerpflicht allein verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und regelmäßig auch nicht in der Lage, diese Angaben inhaltlich zu prüfen, und darf auf ihre Richtigkeit vertrauen. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(8) Macht der Partner unrichtige Angaben, stellt er den Anbieter von allen daraus entstehenden Nachteilen frei, insbesondere von Steuernachforderungen, Zinsen, Säumniszuschlägen und Bußgeldern sowie von Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat. Vorsätzlich unrichtige Angaben gegenüber dem Anbieter können darüber hinaus steuerliche und strafrechtliche Folgen für den Partner haben, insbesondere nach § 370 der Abgabenordnung.
(9) Der Anbieter empfiehlt jedem Partner, einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle steuerliche Situation zu klären.
§ 5c Gewerbliche Tätigkeit der Partner
(1) Bei regelmäßiger und nachhaltiger Empfehlungstätigkeit kann eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG vorliegen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und die entsprechenden steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
(2) Ab einem Jahresprovisionsbetrag von 2.000,00 € ist der Partner verpflichtet, dem Anbieter einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung oder den Kleinunternehmerstatus vorzulegen. Bis zur Vorlage des Nachweises kann der Anbieter die Auszahlung weiterer Provisionen zurückhalten.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für steuerliche oder gewerberechtliche Versäumnisse der Partner.
§ 5e Transparenz für Unternehmer (P2B-Verordnung)
(1) Soweit der Anbieter als Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) tätig ist, gelten für gewerbliche Nutzer (Unternehmer) ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
(2) Ranking: Die Reihenfolge, in der Unternehmen Partnern und Endkunden angezeigt werden (z. B. in Such- und Ergebnislisten), richtet sich in erster Linie nach der Relevanz für die jeweilige Anfrage (u. a. Branche/Leistung, räumliche Nähe zum Suchort, Vollständigkeit und Aktualität des Profils, Verifizierungsstatus sowie Bewertungen). Es besteht keine Möglichkeit, gegen Entgelt eine bessere Platzierung zu erwerben.
(3) Bevorzugung eigener Angebote: Der Anbieter weist darauf hin, dass Registrierungen, die dem WinNet-Hauptnetzwerk (Plattform-Betreiber) zugeordnet sind, im Rahmen des Netzwerk-Pools dem Plattform-Betreiber zugutekommen können (§ 3 Abs. 5, § 4a). Eine bevorzugte Darstellung einzelner Unternehmen im Ranking ist damit nicht verbunden.
(4) Einschränkung, Aussetzung und Beendigung: Beschränkt, sperrt oder beendet der Anbieter die Nutzung eines Unternehmerkontos, teilt er dem betroffenen Unternehmer die Gründe hierfür in Textform mit, sofern dem keine gesetzlichen Gründe oder überwiegende Sicherheitsinteressen entgegenstehen. Bei einer Beendigung erfolgt die Mitteilung grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus; bei schwerwiegenden Verstößen, rechtlichen Verpflichtungen oder wiederholtem Fehlverhalten kann die Frist verkürzt werden oder entfallen.
(5) Beschwerdemanagement: Unternehmer können Beschwerden über die Nutzung der Plattform, über technische Probleme sowie über Maßnahmen des Anbieters kostenlos per E-Mail an support@winnet.app richten. Der Anbieter bearbeitet Beschwerden innerhalb angemessener Frist und teilt das Ergebnis in Textform mit. Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG stehen die gesetzlichen Ausnahmen zu.
(6) Datenzugang: Der Unternehmer hat während der Vertragslaufzeit Zugang zu den ihn betreffenden Daten (insbesondere seinem Profil, eingegangenen Anfragen und Abrechnungen) über sein Dashboard. Nach Vertragsende kann er die Herausgabe der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO verlangen.
§ 5f Nutzergenerierte Inhalte und rechtswidrige Inhalte
(1) Nutzer können Inhalte in die App einstellen (z. B. Unternehmensprofile, Logos, Fotos, Video-Links, Stellenanzeigen, Bewertungen). Der Nutzer bleibt für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich.
(2) Der Nutzer versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten verfügt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) oder diese AGB verstoßen. Der Nutzer räumt dem Anbieter das einfache, räumlich und zeitlich auf die Dauer der Einstellung beschränkte Recht ein, die Inhalte zum Zweck des Betriebs und der Darstellung der Plattform zu speichern, technisch zu bearbeiten und anzuzeigen.
(3) Meldung rechtswidriger Inhalte: Rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte können jederzeit per E-Mail an support@winnet.app gemeldet werden. Die Meldung soll eine Begründung sowie die Angabe der genauen Fundstelle enthalten. Der Anbieter prüft eingehende Meldungen und entfernt oder sperrt rechtswidrige Inhalte, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
(4) Entscheidungen über die Entfernung oder Sperrung von Inhalten oder Konten werden dem betroffenen Nutzer – vorbehaltlich entgegenstehender rechtlicher Verpflichtungen – unter Angabe der wesentlichen Gründe mitgeteilt. Der Nutzer kann einer Maßnahme per E-Mail an support@winnet.app widersprechen; der Anbieter prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für die Qualität, Zuverlässigkeit oder Rechtmäßigkeit der von Unternehmern angebotenen Dienstleistungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Empfehlungen zu Aufträgen führen oder dass Provisionen in bestimmter Höhe erzielt werden.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die fehlerhafte Angabe von Auftragsvolumen, Provisionsabgaben oder sonstigen Daten durch Unternehmer oder Partner entstehen.
§ 7 Verfügbarkeit der App
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App. Technisch bedingte Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, Updates, Störungen) können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
(2) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der App besteht nicht.
§ 8 Kündigung und Kontolöschung
(1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. Die Löschung kann über die App-Einstellungen oder per E-Mail an support@winnet.app erfolgen.
(2) Der Anbieter kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB,
• betrügerischem oder manipulativem Verhalten,
• Nutzung der App für rechtswidrige Zwecke.
(3) Offene Provisionsansprüche, die vor der Kündigung entstanden und durch erfolgreiche Zahlung gedeckt sind, werden auch nach Kündigung gemäß den vereinbarten Bedingungen abgewickelt.
(4) Bei Kündigung durch den Anbieter wegen Verstoßes gegen diese AGB können offene Provisionsansprüche einbehalten werden, sofern ein begründeter Verdacht auf Betrug oder Manipulation besteht.
§ 9 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen der Marktbedingungen oder vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
(2) Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die App informiert. Die Änderungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt und die wesentlichen Änderungen hervorgehoben.
(3) Der Nutzer hat das Recht, den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Anbieter das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Auf diese Rechtsfolge wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Nutzt der Nutzer die App nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, ohne zu widersprechen, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Landau in der Pfalz. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.